Anwaltliche Tätigkeiten kosten Geld. Die Höhe der anwaltlichen Honorare ist eine Frage des Einzelfalles. Wir legen Wert darauf, unseren Mandanten von Anfang an die entstehenden Anwaltskosten so transparent wie möglich darzulegen. In der Regel können wir Ihnen im Erstgespräch mitteilen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Wir weisen darauf hin, dass für die Ermittlung anwaltlicher Honorare in der Regel der Wert des Streitgegenstandes maßgeblich ist.
Der gesetzliche Rahmen der anwaltlichen Honorare ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgesteckt. Wir rechnen in einer Vielzahl von Mandaten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ab. Da die gesetzlichen Regelungen sehr umfangreich sind, verzichten wir an dieser Stelle darauf, hierzu Einzelheiten aufzuzeigen. Im persönlichen Beratungsgespräch erläutern wir unseren Mandanten jedoch gerne, welches Honorar bei unserer Beauftragung entstehen wird. Gesetzliche Gebühren hängen i.d.R vom Streitwert der Sache ab.
Im Einzelfall treffen wir mit unseren Mandanten auch individuelle Gebührenvereinbarungen, insbesondere Vergütungen nach tatsächlichen Zeitaufwand. Vor allem reine Beratungsmandate berechnen wir meist nach dem tatsächlichen Zeitaufwand ab.
Auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorares ist im Einzelfall möglich. Dies entspricht unserem Bestreben, auch bei der Honorarfrage die persönlichen Fälle unserer Mandanten individuell zu betrachten.
Sollten unsere Mandanten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so bitten wir als Service für unsere Mandanten um Kostendeckung. Bitte beachten Sie: Sollte die Rechtsschutzverversicherung keine Kostendeckung erteilen, so wäre die weitere Auseinandersetzung mit der Rechtsschutzversicherung allerdings ein neues Mandat, welches von Ihnen gesondert zu honorieren wäre.
Außerdem unterstützen wir im Einzelfall unsere Mandanten - bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen -, für ihre gerichtliche Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe zu erlangen.
Rechtsanwälte
Axel Goebel, Michael Hirsch und Annja Brinke
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Die Rechtsanwälte Axel Goebel und Michael Hirsch handeln als Gesellschaft bürgerlichen Rechts und betreiben mit Frau Rechtsanwältin Annja Brinke eine Bürogemeinschaft.