Informationen und Honorar

Informationen für die Zusammenarbeit mit uns:


  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die unaufgeforderte Übersendung von Dokumenten per Post, Telefax oder Email an uns nicht automatisch zur Begründung eines Mandatsverhältnisses führt. Zur Begründung eines Mandatsverhältnisses kommt es erst auf Grund unserer ausdrücklichen Bestätigung.
  • Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen für Sie können wegen der Gefahr des Datenverlustes Rechtsmittel und Fristsachen ausschließlich im persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei oder telefonisch beauftragt werden.
  • Wenn Sie uns per Email kontaktieren wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie im Betreff Ihrer Email unser Aktenzeichen angeben oder aber ein Stichwort vermerken, welches wir Ihrem Anliegen zuordnen können.


  • Wir haben auf dieser Homepage für Sie Informationen zusammengestellt, um Sie über die Tätigkeiten unserer Kanzlei zu informieren. Alle Angebote auf dieser Website sind freibleibend und unverbindlich. Diese Homepage hat keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und wir behalten uns vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Haftungsansprüche gegen uns, welche durch die Benutzung oder Informationen beziehungsweise durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vor.
  • Es handelt sich bei dieser Homepage ausdrücklich um keine Rechtsberatung.
  • Durch die Nutzung dieser Internetseiten kann ein Mandatsverhältnis nicht begründet werden.
  • Sollten Teile oder einzelne Formulierungen diese Homepage der geltenden Rechtslage nicht entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser Homepage in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Honorar:

Anwaltliche Tätigkeiten kosten Geld. Die Höhe der anwaltlichen Honorare ist eine Frage des Einzelfalles. Wir legen Wert darauf, unseren Mandanten von Anfang an die entstehenden Anwaltskosten so transparent wie möglich darzulegen. In der Regel können wir Ihnen im Erstgespräch mitteilen, welche Kosten auf Sie zukommen.


Wir weisen darauf hin, dass für die Ermittlung anwaltlicher Honorare in der Regel der Wert des Streitgegenstandes maßgeblich ist.

  • Gesetzliche Gebühren

Der gesetzliche Rahmen der anwaltlichen Honorare ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgesteckt. Wir rechnen in einer Vielzahl von Mandaten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ab. Da die gesetzlichen Regelungen sehr umfangreich sind, verzichten wir an dieser Stelle darauf, hierzu Einzelheiten aufzuzeigen. Im persönlichen Beratungsgespräch erläutern wir unseren Mandanten jedoch gerne, welches Honorar bei unserer Beauftragung entstehen wird. Gesetzliche Gebühren hängen i.d.R vom Streitwert der Sache ab.

  • Individuelle Gebührenvereinbarung

Im Einzelfall treffen wir mit unseren Mandanten auch individuelle Gebührenvereinbarungen, insbesondere Vergütungen nach tatsächlichen Zeitaufwand. Vor allem reine Beratungsmandate berechnen wir meist nach dem tatsächlichen Zeitaufwand ab.

  • Pauschalhonorar

Auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorares ist im Einzelfall möglich. Dies entspricht unserem Bestreben, auch bei der Honorarfrage die persönlichen Fälle unserer Mandanten individuell zu betrachten.

  • Rechtsschutzversicherung

Sollten unsere Mandanten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so bitten wir als Service für unsere Mandanten um Kostendeckung. Bitte beachten Sie: Sollte die Rechtsschutzverversicherung keine Kostendeckung erteilen, so wäre die weitere Auseinandersetzung mit der Rechtsschutzversicherung allerdings ein neues Mandat, welches von Ihnen gesondert zu honorieren wäre.

  • Prozesskostenhilfe

Außerdem unterstützen wir im Einzelfall unsere Mandanten - bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen -, für ihre gerichtliche Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe zu erlangen.


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