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Alsteranwalt aktuell:


Mit Ablauf des 31.12.2024 verjährt eine Vielzahl von Ansprüchen aus dem Jahr 2021. Sie können die Verjährung i.d.R. nur durch gerichtliche Geltendmachung unterbrechen. Bitte beauftragen Sie uns rechtzeitig vor Jahresende für verjährungsunterbrechende Massnahmen.


Unsere Kanzlei bleibt vom 23.12.2024 bis zum 1.1.2025 geschlossen.

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